Kinderschutzbund Heidenheim
Kinderschutzbund Heidenheim

Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (EBS) soll das Kind oder den Jugendlichen individuell unter Einbeziehung der Eltern und des sozialen Umfelds unterstützen.

 

Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit. Dauer und Stundenumfang des Hilfsangebotes werden individuell auf die jeweilige Situation angepasst.

Wer arbeitet mit Ihnen?

Das Team des Kinderschutzbundes besteht aus Sozialpädagog/innen, Sozialarbeiter/innen, Pädagog/innen und Fachkräften mit gleichwertigem Abschluss.

Ihnen ist es wichtig, mit den jungen Menschen offen und wertschätzend zusammen zu arbeiten und gemeinsam Ziele zu entwickeln.

Wie funktioniert Erziehungsbeistandschaft?

Wir bieten Hilfestellung zu folgenden Themen: 

  • Beratung bei Erziehungsfragen und bei Beziehungsstörungen zwischen dem jungen Menschen und den Eltern
  • Unterstützung bei der Lösung von Entwicklungs- und Alltagsproblemen
  • Mobilisieren der individuellen Ressourcen zur Entwicklung des Selbstwertgefühls
  • Anregung und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven

Antrag auf Erziehungsbeistandschaft

Jede Familie, die für Ihr Kind Erziehungsbeistandschaft benötigt, kann diese beim örtlichen Jugendamt beantragen. Die Finanzierung der Maßnahme wird als Jugendhilfeleistung vom Landratsamt Heidenheim übernommen. Das Jugendamt entscheidet zusammen mit der Familie, ob eine Erziehungsbeistandschaft eingerichtet werden soll.

Geschäftsstelle

Robert-Koch-Straße 28

89522 Heidenheim

Sprechzeiten

Mo, Di, Do, Fr    9 - 12 Uhr

 

Telefon +49 7321 23550+49 7321 23550

 

Spendenkonto: Heidenheimer Volksbank

DE45 632901100031000002

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