Opferzeugenbegleitung für Kinder
Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche die Opfer einer Gewalttat geworden sind, in der Regel mit großen Verunsicherungen und Ängsten verbunden. Familienmitglieder sind aufgrund der emotionalen Nähe zum Opfer oft überfordert, wenn es darum geht, die Kinder zu entlasten und ihnen zur Seite zu stehen. Durch die professionelle Zeugenbegleitung wird die Belastung für betroffene Kinder und Jugendliche deutlich reduziert.
Die Zeugenbegleitung ist für Kinder und Jugendliche ab Anklageerhebung vorgesehen. Es ist ein Angebot für Opfer von Sexualstraftaten, Opfer von häuslicher Gewalt und Kindesmisshandlung. Die Zeugenbegleitung ist kostenlos.
Ablauf der Zeugenbegleitung
- Erstgespräch
- Informationen über die Gerichtsverhandlung
- Besichtigung der Räumlichkeiten bei Gericht
- Auf Wunsch Besuch einer Gerichtsverhandlung
- Am Verhandlungstag die Wartezeit gemeinsam überbrücken
- Maßnahmen zur Vermeidung der Begegnung mit der angeklagten Person
- Anwesenheit während der Vernehmung Abschlussgespräch

Ansprechpartnerin:
Stefanie Schall-Uhl
Dipl. Sozialpädagogin
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08.05.12 15 Uhr |
Mietrecht |
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08.05.12 19 Uhr |
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