Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein individuelles Hilfsangebot für Familien in schwierigen Lebenslagen. Im häuslichen Umfeld wird die ganze Familie mit einbezogen. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltags zu leisten. Voraussetzung ist das Interesse und die freiwillige Mitarbeit der Familie. Dauer und Stundenumfang der Maßnahme werden nach individuellen Erfordernissen in Zusammenarbeit von Familie, Jugendamt und Kinderschutzbund vereinbart und halbjährlich überprüft.
Erfahrungsgemäß werden die gemeinsamen Ziele nach ein bis zwei Jahren erreicht. Den gesetzlichen Rahmen für die Sozialpädagogische Familienhilfe bildet § 31 KJHG SGB VIII.
Mitarbeiter der SPFH
Unser SPFH -Team besteht aus erfahrenen Dipl. Sozialpädagoginnen und Dipl. Sozialpädagogen. Regelmässige Teamsitzungen und Supervision unterstützen unsere Arbeit.
Wer kann SPFH beantragen?
Grundsätzlich kann jede Familie, die sich in einer vorübergehenden Krise befindet, SPFH erhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie bereit ist, an persönlichen und familiären Problemen zu
arbeiten. Familien, die Unterstützung brauchen, können sich zur Antragsstellung an das örtliche Jugendamt wenden. Das Jugendamt als Kostenträger entscheidet zusammen mit der Familie, ob die
Sozialpädagogische Familienhilfe eingerichtet werden soll.
Inhalte der SPFH
Die Familienhelferinnen/Familienhelfer sind in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich in der Familie und bieten Hilfestellung und Begleitung:
- In Fragen der Kindererziehung
- In Partnerschafts- und Beziehungsfragen innerhalb der Familie
- Im Umgang mit Behörden und Institutionen
- Bei der Suche nach wohnortnahen, zusätzlichen Unterstützungsangeboten
- Im Umgang mit Kindergärten, Schulen und Ausbildungsstätten
- Im finanziellen und hauswirtschaftlichen Bereich
- Im Aufbau von Alltagsstrukturen - Beruf und Freizeit
Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe
Die Familie lernt aus eigenen Kräften eigenverantwortlich mit den alltäglichen persönlichen, familiären und sozialen Anforderungen zurechtzukommen.
| Nächste Termine: | |
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08.05.12 15 Uhr |
Mietrecht |
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08.05.12 19 Uhr |
Jahreshaupt- versammlung |
| weitere Termine im Kalender | |
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