Kinderschutzbund Heidenheim
Kinderschutzbund Heidenheim

Begleiteter Umgang

Gemeinsam Brücken bauen nach einer Trennung

Kinder brauchen beide Eltern für eine gesunde Entwicklung. Und Eltern haben das Recht, an der Entwicklung und am Leben ihrer Kinder teilzuhaben, auch wenn sie nach einer Trennung getrennte Wege gehen.
 
Manchmal stehen Familien vor Herausforderungen, die es erschweren, dass Kinder und ihre Elternteile in einer entspannten und sicheren Umgebung zusammen sein können.
 
Der begleiteten Umgang ist eine wertvolle Unterstützung um diese Brücke wieder aufzubauen.
 
Wir bieten schöne Räume, altersgerechte Spiel- und Spaßmöglichkeiten und begleitete Zeit, um dem umgangsberechtigten Elternteil diese Beziehung zum eigenen Kind zu ermöglichen.

Vollzeitpflegekinder

Wenn es eine Krisensituation in der Familie geben hat und das Jugendamt die Kinder in Vollzeitpflege untergebracht hat, bieten wir ebenfalls begleitete Umgangstreffen an.
 
Wir sorgen dafür, dass bei den Treffen sich jeder wohl und sicher fühlt und die Beziehung zwischen Kindern und den leiblichen Eltern erhalten bleibt und gestärkt wird.

Antragstellung

Begleiteter Umgang kann von einem oder beiden Elternteilen beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Die Finanzierung wird als Jugendhilfeleistung vom Landratsamt übernommen. Zuständig ist der Fachbereich Trennung/Scheidung bzw. der Allgemeine Soziale Dienst des Landratsamtes bei Vollzeitpflege.

Bei Fragen und weiteren Infos können Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartnerin wenden:

 

 

Anna Di Muro

Dipl. Sozialpädagogin

anna.dimuro@kinderschutzbund-hdh.de

Geschäftsstelle

Robert-Koch-Straße 28

89522 Heidenheim

Sprechzeiten

Mo, Di, Do, Fr    9 - 12 Uhr

 

Telefon +49 7321 23550+49 7321 23550

 

Ki Schubu

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Spendenkonto: Heidenheimer Volksbank

DE45 632901100031000002

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