Begleiteter Umgang kann von einem oder beiden Elternteilen beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Die Finanzierung wird als Jugendhilfeleistung vom Landratsamt übernommen. Zuständig ist der Fachbereich Trennung/Scheidung bzw. der Allgemeine Soziale Dienst des Landratsamtes bei Vollzeitpflege.
Bei Fragen und weiteren Infos können Sie sich auch gern an unsere Ansprechpartnerin wenden:
Anna Di Muro
Dipl. Sozialpädagogin
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