Kinderschutzbund Heidenheim
Kinderschutzbund Heidenheim

Rechtsberatung für Familien

Viele wissen nicht, wie sie ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen können. Ob es sich um eine Trennung/Scheidung, eine Kündigung, einen abschlägigen HARTZ IV-Bescheid oder eine abgelehnte Kur handelt, es lohnt sich, von einem Anwalt prüfen zu lassen, was Sie tun können.

 

In Zusammenarbeit mit drei Heidenheimer Anwältinnen und Anwälten bieten wir eine Rechtsberatung beim Kinderschutzbund an. Dazu gehört jeweils eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Fragen zu beantworten oder die Aussichten auf Rechtsmittel zu besprechen. Wenn weitere Schritte nötig sind, prüfen die Juristen, ob Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen können und helfen Ihnen dabei.

 

Termine:

Dienstags von 15 - 17 Uhr nur nach vorheriger Anmeldung

Die Terminvergabe erfolgt bis Montag 12 Uhr

 

Das müssen Sie mitbringen:

Bringen Sie alle Verträge, Bescheide, Unterlagen mit, die zum Verständnis des Falles nötig sind. Ohne Unterlagen kann nur eine allgemeine Beratung erfolgen.

 

Telefonische Anmeldung in unserer Geschäftsstelle unter 07321-23550

 

 

Ihre Berater in rechtlichen Dingen:

Friedrich W. Mack

komm. besetzt

 

Beratung in folgenden Angelegenheiten:

  • Trennung/Scheidung
  • Platzverweis, Gewaltschutzgesetz
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Betreuter Umgang
  • Unterhalt

derzeit nicht besetzt

 

 

Beratung in folgenden Angelegenheiten:

  • Prüfung von Bescheiden (SGB II)
  • Krankenversicherungsrecht
  • Sonderbedarf wegen Behinderung
  • Unterstützung und Förderung von Kindern
  • Sonderbedarf wegen Kinderbetreuung, Nachhilfe etc.

Friedrich W. Mack

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Beratung in folgenden Angelegenheiten:

  • Prüfung von Verträgen
  • Anspruch auf Erziehungs- und Pflegezeit
  • Teilzeitanspruch
  • Rechtsansprüche bei geringfügiger Beschäftigung
  • Kündigung
  • Privatinsolvenz

 

  • Mieterhöhung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG):

Das RDG erlaubt unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 6 RDG erklärt die unentgeltliche Rechtsdienstleistung grundsätzlich für zulässig:
Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, sind künftig erlaubt. Das betrifft einerseits die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis und begünstigt andererseits die altruistische, karitative Rechtsberatung.

Werden z. B. in einem Verein oder in sozialen Einrichtungen unentgeltlich Rechtsdienstleistungen angeboten, muss die Qualität der Rechtsdienstleistung dadurch sicher gestellt sein, dass eine juristisch qualifizierte Person daran beteiligt wird. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer Person erbracht wird, die beide Staatsexamen bestanden hat. Die vor Ort beratende Person muss entsprechend geschult und fortgebildet werden, zudem muss die Möglichkeit bestehen, zur Not in einem konkreten Fall auf die besonderen juristischen Kenntnisse der anleitenden Person zurückgreifen zu können.

Geschäftsstelle

Robert-Koch-Straße 28

89522 Heidenheim

Sprechzeiten

Mo, Di, Do, Fr    9 - 12 Uhr

 

Telefon +49 7321 23550+49 7321 23550

 

Spendenkonto: Heidenheimer Volksbank

DE45 632901100031000002

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