Kinderschutzbund Heidenheim
Kinderschutzbund Heidenheim

Begleiteter Umgang

Kinder brauchen beide Eltern für eine gesunde Entwicklung. Und Eltern haben das Recht, an der Entwicklung und am Leben ihrer Kinder teilzuhaben.

 

Nach einer Trennung oder Scheidung stellen anhaltende Loyalitätskonflikte zwischen Elternteilen für die ganze Familie eine große Belastung dar.

 

Oft sind die Positionen zwischen den Eltern so verhärtet, dass eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht mehr möglich ist.

Wie ist der Ablauf?

Wir bieten Kindern die Möglichkeit, mit dem getrennt lebenden Elternteil in kindgerechten Räumlichkeiten zusammenzukommen. Dabei ist eine geschulte Umgangsbegleiterin als neutrale Person anwesend.

 

Wir begleiten die Familien in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, bis eine selbständige Regelung im Interesse der Kinder möglich ist.

 

  • Am Anfang steht ein Erstgespräch mit beiden Eltern und der verantwortlichen Fachkraft.
  • Vor dem ersten Umgangstreffen findet für das Kind ein Vortreffen mit der Umgangsbegleiterin zum gegenseitigen Kennenlernen statt.
  • In der Regel finden die Umgangstreffen 14tägig für zwei Stunden statt. Termine sind an Wochentagen und Samtag möglich.
  • Die Regelungen, die den begleiteten Umgang betreffen, sind in einem verbindlichen Vertrag festgehalten, den beide Eltern unterschreiben.

Der Begleitete Umgang ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zu den Kindern aufrecht erhalten wollen, dies aber nicht alleine verwirklichen können.

 

Begleitete Umgang bedeutet, dass der umgangsberechtigte Elternteil sein Kind in einer geschützten Umgebung beim Kinderschutzbund trifft.  Der andere Elternteil bringt das Kind zum Kinderschutzbund und holt es zur vereinbarten Zeit wieder ab. Während der Umgangstreffen ist zum Schutz des Kindes immer eine Umgangsbegleiterin anwesend. Sie stellt Spielzeug oder Bücher bereit und ist Ansprechpartnerin für Fragen und Probleme. Ansonsten hält sie sich während des Treffens im Hintergrund. 

Antrag auf Begleiteten Umgang

Begleiteter Umgang kann von einem oder beiden Elternteilen beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Zuständig ist der Fachbereich Trennung/Scheidung. Das Jugendamt prüft, ob ein Bedarf vorliegt und vereinbart mit den Eltern Dauer und Häufigkeit der Umgangstreffen. 

 

Im Scheidungsprozess kann Begleiteter Umgang auch vom Familiengericht angeordnet werden. Das Gericht legt unter Mitwirkung des Jugendamtes die Zeiten und Dauer des Begleiteten Umgangs fest.

 

Die Finanzierung des Begleiteten Umgangs wird als Jugendhilfeleistung vom öffentlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Heidenheim) übernommen.

 

Geschäftsstelle

Robert-Koch-Straße 28

89522 Heidenheim

Sprechzeiten

Mo, Di, Do, Fr    9 - 12 Uhr

 

Telefon +49 7321 23550+49 7321 23550

 

Ki Schubu

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