Kinder brauchen beide Eltern für eine gesunde Entwicklung. Und Eltern haben das Recht, an der Entwicklung und am Leben ihrer Kinder teilzuhaben.
Nach einer Trennung oder Scheidung stellen anhaltende Loyalitätskonflikte zwischen Elternteilen für die ganze Familie eine große Belastung dar.
Oft sind die Positionen zwischen den Eltern so verhärtet, dass eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht mehr möglich ist.
Wir bieten Kindern die Möglichkeit, mit dem getrennt lebenden Elternteil in kindgerechten Räumlichkeiten zusammenzukommen. Dabei ist eine geschulte Umgangsbegleiterin als neutrale Person anwesend.
Wir begleiten die Familien in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, bis eine selbständige Regelung im Interesse der Kinder möglich ist.
Der Begleitete Umgang ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zu den Kindern aufrecht erhalten wollen, dies aber nicht alleine verwirklichen können.
Begleitete Umgang bedeutet, dass der umgangsberechtigte Elternteil sein Kind in einer geschützten Umgebung beim Kinderschutzbund trifft. Der andere Elternteil bringt das Kind zum Kinderschutzbund und holt es zur vereinbarten Zeit wieder ab. Während der Umgangstreffen ist zum Schutz des Kindes immer eine Umgangsbegleiterin anwesend. Sie stellt Spielzeug oder Bücher bereit und ist Ansprechpartnerin für Fragen und Probleme. Ansonsten hält sie sich während des Treffens im Hintergrund.
Begleiteter Umgang kann von einem oder beiden Elternteilen beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Zuständig ist der Fachbereich Trennung/Scheidung. Das Jugendamt prüft, ob ein Bedarf vorliegt und vereinbart mit den Eltern Dauer und Häufigkeit der Umgangstreffen.
Im Scheidungsprozess kann Begleiteter Umgang auch vom Familiengericht angeordnet werden. Das Gericht legt unter Mitwirkung des Jugendamtes die Zeiten und Dauer des Begleiteten Umgangs fest.
Die Finanzierung des Begleiteten Umgangs wird als Jugendhilfeleistung vom öffentlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Heidenheim) übernommen.
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